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   VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17.A   

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VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17.A (https://dejure.org/2022,54683)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 17.02.2022 - 2 K 872/17.A (https://dejure.org/2022,54683)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 2 K 872/17.A (https://dejure.org/2022,54683)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1
    Irak: Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung wegen Moralvorstellungen

 
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  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67; Beschl. v. 15. August 2017 - 1 B 120.17 -, juris Rn. 8).

    Für die Frage der Verfolgungswahrscheinlichkeit im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat gilt - wie bereits ausgeführt - der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 a.a.O., juris Rn. 19).

    Dies setzt voraus, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Umständen überwiegen (BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 a. a. O., juris Rn. 32).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67; Beschl. v. 15. August 2017 - 1 B 120.17 -, juris Rn. 8).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. November 1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17; v. 1. Juni 2011 a.a.O., juris Rn. 24).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein nach Art. 9 Abs. 1 RL 2011/95/EU geschütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 -, juris Rn. 22; v. 4. Juli 2019 - 1 C 33/18 -, juris).

    Diese Zielgerichtetheit muss nicht nur hinsichtlich der durch die Verfolgungshandlung bewirkten Rechtsgutverletzung, sondern auch in Bezug auf die Verfolgungsgründe im Sinne des § 3b AsylG, an die die Handlung anknüpft, anzunehmen sein (BVerwG, Urt. vom 19. Januar 2009 a. a. O.; v. 4. Juli 2019 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Es obliegt Schutzsuchenden schon aufgrund ihrer prozessualen Mitwirkungspflichten (vgl. §§ 25 Abs. 1 und 2 AsylG, 86 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 VwGO, Art. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Buchst. c RL 2011/95/EU), ihr Verfolgungsschicksal glaubhaft zur Überzeugung des Gerichts darzulegen und die in ihre Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere ihre persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, juris Rn. 8), in einer Art und Weise zu schildern, die durch eine stimmige Darstellung des Sachverhaltes unter Angabe genauer Einzelheiten geeignet ist, ihren geltend gemachten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Es obliegt Schutzsuchenden schon aufgrund ihrer prozessualen Mitwirkungspflichten (vgl. §§ 25 Abs. 1 und 2 AsylG, 86 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 VwGO, Art. 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Buchst. c RL 2011/95/EU), ihr Verfolgungsschicksal glaubhaft zur Überzeugung des Gerichts darzulegen und die in ihre Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere ihre persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, juris Rn. 8), in einer Art und Weise zu schildern, die durch eine stimmige Darstellung des Sachverhaltes unter Angabe genauer Einzelheiten geeignet ist, ihren geltend gemachten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67; Beschl. v. 15. August 2017 - 1 B 120.17 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. November 1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17; v. 1. Juni 2011 a.a.O., juris Rn. 24).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urt. v. 19. April 2018 -1 C 29.17 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Ob die Verfolgung "wegen" eines Verfolgungsgrundes erfolgt, mithin entweder die Verfolgungshandlung oder das Fehlen von Schutz vor Verfolgung oder beide auf einen der in § 3b AsylG genannten Verfolgungsgründe zurückgehen, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen, nicht hingegen nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.02.2022 - 2 K 872/17
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein nach Art. 9 Abs. 1 RL 2011/95/EU geschütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 -, juris Rn. 22; v. 4. Juli 2019 - 1 C 33/18 -, juris).
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